Handyverstoß im Straßenverkehr
Die Aufnahme des Handys zwecks Ablage an einem anderen Ort ist kein Handyverstoß und stellt grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit dar. Ein Autofahrer, welcher während der Fahrt sein Handy aufnimmt, um es wo anders im Auto abzulegen, begeht kein Handyverstoß bzw. Handyverbot am Steuer im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Für einen Verstoß [...]