Was ist eigentlich ein Scheidungsanwalt und was ein Fachanwalt für Familienrecht?Scheidungsanwalt Krefeld, Fachanwalt Familienrecht Krefeld, Anwalt für Familienrecht Krefeld

Ein Scheidungsanwalt im herkömmlichen Sinne existiert nicht. In der Regel ist volkstümlich mit Scheidungsanwalt oder auch Familienanwalt ein Rechtsanwalt gemeint, welcher Scheidungen übernimmt. Eine Qualifikation oder gar eine spezielle Berufsbezeichnung ist damit nicht verbunden. Demzufolge kann praktisch jeder Anwalt, welcher Scheidungen bei Gericht einreicht sich als Scheidungsanwalt bezeichnen. Ein Scheidungsanwalt ist in der Regel ein Anwalt, welcher speziell sich mit Scheidungen beschäftigt. Eine damit verbundene Scheidung muss ungeachtet des Begriffes des Scheidungsanwalts nach geltendem Recht von einem zugelassen Rechtsanwalt bei dem hierfür zuständigen Familiengericht eingeleitet werden. Hierbei spricht man sodann von einem Scheidungsantrag. Derjenige, welcher die Scheidung begehrt, muss also durch einen zugelassenen Rechtsanwalt einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen. Privatpersonen können diese Anträge nicht stellen. Im Gegensatz hierzu braucht der Antragsgegner anwaltlich nicht vertreten zu sein. Dem Grunde nach reicht es, wenn er dem Scheidungsantrag zustimmt. Dies kann unter Umständen zu diversen Nachteilen führen, da das Verfahren sodann ausschließlich von der antragstellenden Partei geführt wird und diese stets über den weiteren Verfahrensgang entscheiden kann. Aus diesem Grund dürfte es sicherlich von Vorteil sein, wenn man auch als Antragsgegner anwaltlich vertreten ist. In diesem Falle kann man das Verfahren gegebenenfalls durch eigene Anträge beeinflussen.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Scheidungsanwalt und einem Fachanwalt für Familienrecht?

Ein Scheidungsanwalt ist keine spezielle Berufsbezeichnung. Der Fachanwalt für Familienrecht hingegen muss nach der geltenden Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen, um den Titel “Fachanwalt für Familienrecht” führen zu können.

Für die Verleihung dieser Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen.

Gemäß § 2 der Fachanwaltsordnung liegen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Diese Kenntnisse müssen für die Verleihung des Titels “Fachanwalt für Familienrecht” innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erlangt werden. Hierzu muss auch ein anwaltsspezifischer Lehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden mit schriftlichen Leistungskontrollen absolviert werden. Erst wenn diese praktischen als auch theoretischen Nachweise geführt sind, erhält man auf Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“.

Pigaris

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Krefeld