Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie unter anderem in folgenden Bereichen rund um das Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht:
- Außergerichtliche Unfallregulierung sowie – falls erforderlich – gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall gegenüber dem Haftpflichtversicherer (wie etwa Schadensersatz, Personenschaden und Schmerzensgeld, usw.).
Ein Verkehrsunfall wirft zu allererst die Frage auf, wer von den Beteiligten den Schaden verursacht hat. Ob sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten und den Unfall dadurch verschuldet hat, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Aus diesem Grund sollten Sie bei einem Verkehrsunfall Ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen lassen. Oftmals stehen Ihnen noch Ansprüche zu, welche Sie nicht zu erkennen vermögen. Bitte beachten Sie bei einem Verkehrsunfall, dass die Anwaltskosten vom gegnerischen Haftpflichtversicherer bei der außergerichtlichen Geltendmachung zu übernehmen sind, falls Sie den Unfall nicht verursacht haben.
- Verteidigung bei einem Bußgeldbescheid/Bußgeld (bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsverstoß bzw. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessungen, Führen von Kfz unter Alkohol und/oder Drogen, Fahrverbot, Verstoß wegen fehlender Rettungsgasse, usw.).
Sie waren mit überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr unterwegs und sind dabei in eine Radarfalle geraten? Oder haben Sie eine rote Ampel überfahren und Ihnen drohen Bußgeld sowie Fahrverbot? Sie wollen wissen, ob die Messungen zu dem vorgeworfenen Verstoß richtig sind? Sie wollen die Überprüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vornehmen lassen, weil Sie gegebenenfalls auch schon Voreintragungen in Ihrem Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) aufweisen und vielleicht ein Fahrerlaubnisentzug droht?
Sprechen Sie mich an. Ich helfe gerne!
- Rechtsberatung bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde
Insbesondere in Zusammenhang mit der Punkterechtsreform und dem Fahrereignungsregister werden von den Fahrerlaubnisbehörden bei 4 oder 5 Punkten eine Ermahnung sowie bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung ausgesprochen. Da bei Erreichen von 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollten die Eintragungen einer Überprüfung unterzogen werden. Ob tatsächlich die Angaben der Behörden richtig sind, kann durch die Einsichtnahme in Ihr Fahreignungsregister überprüft werden. Dabei kann insbesondere überprüft werden, ob z.B. die Tilgungsfristen tatsächlich richtig berücksichtigt worden sind. Bei fehlerhafter Aufnahme in dem Register besteht die Möglichkeit der Abänderung.
- Verteidigung bei Verkehrsverstoß im Strafrecht (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, usw).
Bei dem Tatvorwurf eines unerlaubten Entfernens gemäß § 142 I des Strafgesetzbuches ist besondere Vorsicht geboten. Über den Entzug der Fahrerlaubnis hinaus drohen auch versicherungsrechtliche Risiken, wie etwa Regress des Versicherers. Der Versicherer geht bei Fahrerflucht regelmäßig von einer Obliegenheitsverletzung aus, so dass Sie bei einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung in Regress genommen werden können.
Mit der notwendigen anwaltlichen Professionalität und der Umsetzung Ihres Anliegens stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.