Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Sie insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:
Beratung in allen familienrechtlichen Fragen während der Trennungsphase und des Scheidungsverfahrens
Insbesondere unmittelbar nach der Trennung der Eheleute besteht ein erheblicher Beratungsbedarf. Die Wohnverhältnisse als auch die Sicherung des Lebensunterhalts des bedürftigen Ehepartners und der minderjährigen Kinder stehen dabei regelmäßig im Vordergrund.
Berechnung und Geltendmachung von Trennungsunterhalt und/oder Kindesunterhalt
Der Trennungsunterhalt als auch der Kindesunterhalt muss dem Grunde als auch der Höhe nach einer Überprüfung unterzogen werden. Der Gesetzgeber sieht hierbei gegen den Unterhaltspflichtigen einen Auskunftsanspruch vor. Insbesondere für den Trennungsunterhalt ist es wichtig, den Unterhaltspflichtigen durch den Auskunfts- und Zahlungsanspruch zeitnah in Verzug zu setzen. Andernfalls besteht die Gefahr, den rückwirkenden Unterhalt bedingt durch die fehlende Inverzugsetzung zu verlieren.
Geltendmachung von weiteren Ansprüchen (sog. Folgesachen), wie etwa nachehelicher Unterhalt, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, Hausratsverteilung, Zugewinn usw.
Mit der Trennung treten oftmals auch Unstimmigkeiten hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens ein. Hier sollten rechtzeitig die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Die Vermögensverhältnisse können durch einen im Gesetz oftmals verkannten und normierten Unterrichtungsanspruch der Eheleute untereinander einer Prüfung unterzogen werden. Regelmäßig werden z.B. Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt und dadurch gemeinsames Vermögen, welches in einem Zugewinnausgleich zu berücksichtigen wäre, bei Seite geschafft. Im Eifer des Gefechts werden auch unberechtigte Kontoabhebungen aus dem gemeinsamen Konto vorgenommen.
Durch eine anwaltliche Beratung können bereits im Vorfeld gezielte Maßnahme durch einen Fachanwalt für Familienrecht ergriffen werden, um späteren vermögensrechtlichen Nachteile entgegentreten zu können.
Einleitung einer Scheidung bei dem zuständigen Familiengericht
Nach Ablauf des Trennungsjahres oder gar im Falle einer Härtescheidung kann die Ehescheidung bei dem Familiengericht eingeleitet werden. Die antragstellende Partei muss anwaltlich vertreten sein. Sinnvoll ist es auch als Antragsgegner anwaltlich vertreten zu sein, da mit der Ehescheidung auch der Versorgungsausgleich von Gesetzes wegen durchgeführt wird. Zur Klärung und Überprüfung der Anwartschaften aus der Rente ist es daher unerlässlich, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Durchsetzung von Ansprüchen in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten
Leider führt die Trennung auch oftmals zu Unstimmigkeiten der Eltern über den weiteren Lebensmittelpunkt ihrer Kinder. Um dem Wohlergehen der Kinder nicht aus den Augen zu verlieren, ist die Beratung durch einen kompetenten Anwalt gerade in Kindschaftssachen von wesentlicher Bedeutung. Längere Verfahren um das Sorgerecht sind vermeidbar. Mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts und als Vater von 2 minderjährigen Kindern stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an, ich helfe gerne.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Krefeld