Düsseldorfer Tabelle 2025 und Kindesunterhalt

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle 2025 als Berechnungsgrundlage für den Barunterhalt von Kindern.

Die Tabelle ordnet das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Einkommensgruppen ein. Mit steigender Anzahl der Unterhaltsberechtigten erfolgt eine Abstufung der Einkommensgruppe, bei wenigen Berechtigten in der Regel eine Höherstufung.

Dynamische Unterhaltsverpflichtung

Eine dynamische Unterhaltsregelung – etwa durch einen Jugendamtstitel – führt dazu, dass sich der monatliche Unterhaltsbetrag ab dem 01. 01. 2025 automatisch erhöht. Es bedarf keiner erneuten Titeländerung, um den erhöhten Betrag durchsetzbar zu machen. Bleibt die Zahlung aus, kann der Berechtigte beispielsweise Zwangsvollstreckung beantragen.

Relevante Änderungen in 2025

  • Der Mindestunterhalt für Kinder im Alter 0–5 Jahre stieg von 480 € auf 482 €, in der Altersstufe 6–11 Jahre von 551 € auf 554 €, bei 12–17 Jahre von 645 € auf 649 € und bei volljährigen Kindern im Haushalt der Eltern auf 693 € Unterhalt.net+11ISUV+11OLG Düsseldorf+11advocado+4Mannheim+4Bild+4.

  • Das Kindergeld wurde ab dem 1. Januar 2025 von 250 € auf 255 € erhöht – darauf sind die Zahlbeträge anzurechnen
  • Die Zahlbeträge (also Tabellenbetrag abzüglich Kindergeldanteil von 50 %) änderten sich nur moderat, um bis zu +6 €/Monat in einigen Gruppen (z. B. Einkommensgruppe bis 2.100 €; Zahlbetrag für 0–5 Jahre: 354,50 €) WirtschaftsWoche+8

Kindergeldanrechnung

Das Kindergeld in Höhe von 255 €/Monat wird bei minderjährigen Kindern zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet (§ 1612b BGB), bei volljährigen Kindern vollständig Wikipedia+3Bild+3Mannheim+3. Beispiel: Tabellenbedarf für ein 7‑jähriges Kind (Nettoeinkommen bis 3.300 €) beträgt 554 €, Zahlbetrag: 554 € – 127,50 € = 426,50 €.

Selbstbehalt bleibt unverändert

Der notwendige Eigenbedarf („Selbstbehalt“) liegt weiterhin bei 1.450 € für erwerbstätige Unterhaltspflichtige bzw. 1.200 € für nichterwerbstätige Kanzlei Hasselbach+11ISUV+11Mannheim+11.

Anhand des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen wird eine Einstufung in die jeweilige Einkommensgruppe vorgenommen. Bei einer größeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten wird in der Regel eine Abstufung vorgenommen. Bei einer geringeren Anzahl erfolgt stattdessen eine Höherstufung.

Im Falle einer dynamischen Unterhaltsverpflichtung hat die Änderung in der Düsseldorfer Tabelle auch automatisch die Anpassung des monatlich zu zahlenden Unterhaltsbetrages zur Folge. Der Unterhaltsberechtigte kann demzufolge aus einem dynamischen Unterhaltstitel, wie etwa einer bestehenden Jugendamtsverpflichtungsurkunde, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über den erhöhten Betrag einleiten.  Es bedarf also keiner Änderung des ursprünglichen Titels, falls dieser dynamisch ist und damit automatisch mit der Änderung der Düsseldorfer Tabelle angepasst wird.

Angesichts der neuen Sätze in der Düsseldorfer Tabelle 2025   ist also der Unterhaltsverpflichtete bei einem dynamischen Unterhaltstitel verpflichtet, den erhöhten Unterhalt zu zahlen. Sollte keine angepassten Zahlungen erfolgen droht die Zwangsvollstreckung.

Hat sich Ihr Einkommen nachteilig im Jahre 2025 geändert?

Sprechen Sie mich an. Anhand einer Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Einkommensverhältnisse kann überprüft werden, inwieweit Sie auch tatsächlich in der bisherigen Höhe zum Unterhalt unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle 2025 verpflichtet sind. Eine Anpassung kann sodann entweder durch einen Abänderungsantrag oder durch eine außergerichtliche einvernehmliche Regelung erfolgen.

Gerne prüfe ich Ihren Fall und berechne insbesondere unter Berücksichtigung Ihrer Abzugspositionen Ihrer Unterhaltsverpflichtungen beim Kindesunterhalt.

Rechtsanwalt Pigaris

Ihr Fachanwalt für Familienrecht